Der Vorstand ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der ZSO.
Er ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Wahl des Präsidenten des Vorstandes, des ZS Kdt und des Zivilschutzstellenleiters
- Genehmigung des Organisations- und Zuständigkeitsreglements
- Genehmigung des Budgets und der Gemeindebeiträge
- Einsetzung einer Kontrollstelle
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des ZS Kdt
- Beschlussfassung über die Aufnahme von weiteren Gemeinden in den Verband
- Antragstellung zur Änderungen der Satzungen und zur Auflösung des Verbandes
- Erstinstanz bei Beschwerden über die Einteilung von Zivilschutzangehörigen und bei Beschwerden
über den ZS Kdt
- Verwarnung und Verzeigung von Zivilschutzangehörigen auf Antrag des ZS Kdt