Der Vorstand ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der ZSO. Er ist für folgende Aufgaben zuständig: - Wahl des Präsidenten des Vorstandes, des ZS Kdt und des Zivilschutzstellenleiters - Genehmigung des Organisations- und Zuständigkeitsreglements - Genehmigung des Budgets und der Gemeindebeiträge - Einsetzung einer Kontrollstelle - Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des ZS Kdt - Beschlussfassung über die Aufnahme von weiteren Gemeinden in den Verband - Antragstellung zur Änderungen der Satzungen und zur Auflösung des Verbandes - Erstinstanz bei Beschwerden über die Einteilung von Zivilschutzangehörigen und bei Beschwerden über den ZS Kdt - Verwarnung und Verzeigung von Zivilschutzangehörigen auf Antrag des ZS Kdt
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